Betreutes Wohnen – Entwickeln, planen & bauen
Betreutes Wohnen – Wir entwickeln, planen & bauen Ihr Betreutes Wohnen Projekt bundesweit
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Seit spätestens den 1990ern ist einem Großteil der Bevölkerung der Begriff „Betreutes Wohnen“ geläufig. Dabei war diese augenscheinliche Neuerung im Prinzip gar nicht so neu. Dennoch wurde diese besondere Form des Wohnens derart beflügelt, dass es heute eine Vielzahl von Projekten gibt, die unter „Betreutes Wohnen“ zusammengefasst werden können.
Ob nun der Auftraggeber für ein Betreutes Wohnen Projekt ein Träger oder der zukünftige Bewohner selbst ist – in beiden Fällen muss unbedingt ein Architekt hinzugezogen werden, der wirklich tief in die Materie eingearbeitet ist. Unser Architektenbüro gehört zu den wenigen Büros deutschlandweit, die seit Jahrzehnten erfolgreich entsprechende Wohn- und Pflegekonzepte erfolgreich umsetzen.
Betreutes Wohnen: Die grundsätzlichen Besonderheiten des betreuten Wohnens
Scheinbar eine neue Form des Wohnens eroberte im letzten Jahrzehnt des vergangenen Jahrtausends die sozialgesellschaftliche Bühne – das betreute Wohnen. Das Prinzip ist schnell auf den Punkt gebracht. Der Bewohner erfährt nur ein absolutes Minimum an Betreuung. Ziel des betreuten Wohnens ist es also, die Aktivität und auch die Eigenständigkeit des oder der Bewohner zu erhalten bzw. zu fördern.
Dabei ist aber diese Art des Wohnens gar nicht so neu gewesen. Das Wohnstift ist das klassische Beispiel für eine alte Form des betreuten Wohnens. Aber die Unterschiede sind noch vielfältiger, auch wenn sich „betreutes Wohnen“ so nach einer pauschalen Wohnform anhört, die einfach nur innerhalb eines gewissen Rahmens zu sein scheint. Insbesondere rechtlich müssen zunächst die Besonderheiten hervorgehoben werden.
Betreutes Wohnen sagt für viele alles aus, dabei ist es sehr dehnbar und ungenau
So gehören Wohneinrichtungen, Pflege- und Altenheime, aber auch Seniorenresidenzen, zu Einrichtungen, die dem Heimgesetz bzw. dem Landesheimgesetz unterliegen. Das betreute Wohnen dagegen ist nicht davon betroffen. Denn die Betreuung, die hier stattfindet, ist in der Tat als Betreuung und nicht als Pflege zu bewerten – auch wenn es in die Richtung Pflege gehen kann. Dass es in diese Richtung gehen kann, deutet wiederum an, dass betreutes Wohnen ein sehr flexibler Begriff ist. Denn der tägliche Einkauf des Lebensmittelbedarfs fällt ebenso unter betreutes Wohnen wie die 24-Stunden-Betreuung.
Um weiter die rechtliche Seite zu beleuchten (denn sie hat auch Einfluss auf die architektonische Planung), muss zunächst erklärt werden, dass es wirklich greifende Gesetze nicht gibt. Zwar gibt es einige Gesetze, die in diese Richtung deuten, dann aber unter der Voraussetzung, dass zum Beispiel barrierefreies Wohnen hinzukommt. Denn Barrierefreiheit hat zunächst nichts mit betreutem Wohnen zu tun.
Betreutes Wohnen: Zumindest die Dienstleistungen des betreuten Wohnens betreffend gibt es gesetzliche Empfehlungen
Einzig der Verbraucherschutz war bemüht, über das deutsche Normeninstitut (DIN) ein Regelwerk zu verfassen. Das betrifft aber nur den Dienstleistungsbereich des betreuten Wohnens und nicht die baurechtlichen Aspekte. Dazu kommt, dass diese Regeln lediglich einen empfehlenden Charakter haben, also keine Gesetze darstellen, die umgesetzt werden müssten.
Aber je nachdem, was betreutes Wohnen im Einzelfall nun bedeutet bzw., wie es definiert ist, gehört dazu auch die bereits genannte Barrierefreiheit. Und zur Barrierefreiheit gibt es sehr wohl einige Gesetze. Aber auch die halten sich eher in Maßen. Bestimmte Rahmenbedingungen gibt es ebenfalls nicht, weil Barrierefreiheit ebenfalls sehr unterschiedlich interpretiert werden kann. Jedoch besteht im Rahmen des Baus oder des Umbaus die Möglichkeit, die Barrierefreiheit zertifizieren zu lassen.
Betreutes Wohnen: Barrierefreiheit ist nicht zwingend beim betreuten Wohnen dabei, sollte aber dennoch nie fehlen
Dennoch lässt sich feststellen, dass die Barrierefreiheit zumindest einige grundsätzliche Elemente beinhalten sollte. Dazu gehört das Fehlen von Schwellen an Türen. Großzügig dimensionierte Sanitärräume gehören ebenfalls dazu, sodass auch Rollator oder Rollstuhl genug Bewegungsraum haben.
Auch Türdurchgänge sind in der Breite dann entsprechend anzupassen. Je nach Zielgruppe kann die Barrierefreiheit aber viel weiter gehen. Tiefe Lichtschalter und Küchenschränke eignen sich für Kinder und Rollstuhlfahrer.
Aber auch für Menschen, die an einer Demenzerkrankung leiden, gibt es inzwischen Techniken, die sich zur Barrierefreiheit zuordnen lassen (obwohl sie eher die Lebensqualität ansprechen). So wurde herausgefunden, dass demenzkranke Menschen sehr stark mit Unwohlsein oder Unzufriedenheit reagieren, wenn sie aus dem Tagesrhythmus gebracht werden.
Betreutes Wohnen: Auch Barrierefreiheit ist in der Auslegung weitreichend
Dieser Rhythmus kann schon unterschwellig durch Kunstlicht unterbrochen werden. Das widerspricht nun in gewisser Weise der Annahme, dass hell ausgeleuchtete Räume für viele Zielgruppen wie Senioren besser geeignet seien.
Das stimmt zwar grundsätzlich, aber es hat sich eben in Studien gezeigt, dass Demenzkranke den Tag am Licht als Rhythmus wahrnehmen. So sind Helligkeit und Schattenbildung morgens, mittags und abends völlig unterschiedlich. Wenn Demenzkranke das auch nur unterschwellig wahrnehmen.
So beeinflusst es dennoch deren Lebensqualität. Soll also ein Projekt auch für demenzkranke Menschen bestens geeignet sein, sollte auch ein spezielles Beleuchtungssystem, das den Tageslichtrhythmus imitiert, Berücksichtigung finden.
Betreutes Wohnen: Die architektonische Planung sollte aber auf realistischen Prognosen und nie auf Wunschdenken basieren
Wie Barrierefreiheit also im Rahmen von betreutem Wohnen aussehen soll, hängt sehr stark auch von den Zielgruppen ab. Daneben kann aber auch eine Fehleinschätzung vorliegen. Dank fortschrittlicher Medizin steigt die Lebenserwartung deutlich an.
Damit kommt es auch entsprechend häufig zu den bereits genannten Demenzerkrankungen. Die wenigsten Menschen werden sich vorstellen können, einmal an einer solchen Krankheit zu leiden, dennoch sind es mit zunehmendem Alter mehr als 30 Prozent.
Will nun beispielsweise ein zukünftiger Bewohner seine bestehende Wohnung umbauen lassen, wird er wohl in den wenigsten Fällen auch die Möglichkeiten von massiven und extremen Gebrechlichkeiten einplanen wollen. Anders ausgedrückt: Barrierefreiheit bis zu einem gewissen Punkt ja, aber etwas womöglich heraufbeschwören? Keinesfalls!
Betreutes Wohnen: Wir als Architekten bewerten solche Wohnkonzepte realistisch und neutral
Hier sind wir als erfahrende Architekten im Bereich Pflege und Betreuung dann gefragt, die Auftraggeber entsprechend zu beraten. Es geht dabei nicht darum, den schwarzen Peter an die Wand zu malen. Aber es können so viele Situationen eintreten, die so nie vorauszusehen oder gar erhofft waren, dass ein bestimmtes Grundkonzept zum betreuten Wohnen in vielen Fällen einfach zu kurz gegriffen ist. Es ist daher immer sinnvoll, von Anfang eher etwas umfangreicher zu planen, denn unterm Strich ist das immer kostengünstiger als der nachträglich Um- oder Einbau.
Betreutes Wohnen: Eine umfassende Beratung zum betreuten Wohnen gehört bei uns dazu – auch oder gerade nach jahrzehntelangen Berufserfahrungen in diesem Bereich
Da aber auch einige gesetzliche Regelwerke greifen bzw. durch den Grad der Betreuung auch unterschiedlicher Platzbedarf entstehen kann, umfasst unsere Beratung natürlich auch diese Punkte. Sie können sich vor allem deshalb auf uns verlassen, weil wir seit vielen Jahren intensiv mit Projekten rund um Pflege und Betreuung befasst sind.
Das Portfolio reicht dabei von der Beratung über die Sanierung bis hin zu Um- und Neubau-Projekten. Die sind bei uns nicht nur auf dem Stand der Zeit, darüber hinaus versuchen wir auch immer zukünftige Entwicklungen schon heute zu berücksichtigen.
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